| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artessenz
(Stand 01.05.05)
1.Allgemeines
1.1 Als maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (als Auftragnehmer
– nachfolgend "AN" genannt) übernommenen Aufträge
gelten die nachstehenden
Geschäftsbedingungen; sie werden vom jetzigen Zeitpunkt für
alle weiteren Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor
abweichenden oder
entgegenstehenden Bedingungen unseres Kunden. Die Vereinbarung gilt auch
in dem Fall, wenn wir in Kenntnis von evtl. abweichenden Bestimmungen
unsere Leistungen erbringen.
1.2 Alle Vereinbarungen der Parteien sind in diesem Vertrag enthalten.
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen, einschließlich die für die Aufhebung
dieser Schriftformvereinbarung, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
1.3 Alle unsere Angebote bleiben frei und sind unverbindlich. Vom Auftraggeber
unterzeichnete Aufträge/Verträge sind bindende Angebote, welche
innerhalb von 1 Monat von uns angenommen werden können.
2. Entwürfe, Angebote, Mitschnitte und andere Unterlagen
2.1 Bei den vom AN erstellten Entwürfen, Kostenvoranschlägen,
deren rechnerischen Grundlagen sowie Zeichnungen, Abbildungen und insbesondere
Video- und Audioaufzeichnungen bleiben deren Eigentums- und Urheberrechte
dem AN vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des AN
nicht vervielfältigt, nicht an dritte Personen weitergegeben oder
auf andere Weise zugänglich gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des
Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Verstoß zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der kalkulierten Auftragssumme.
Hierbei ist der Nachweis eines geringen Schadens oder die Geltendmachung
eines höheren nicht ausgeschlossen.
3. Abtretungsverbot
3.1 Ohne schriftliche Zustimmung des AN sind die Abtretung der Rechte
und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag
nicht zulässig.
4. Zahlungsbedingungen und Preise
4.1 An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, ist der AN nur für
einen
Zeitraum von einem Monat nach Vertragsabschluß gebunden.
4.2 Unsere Preise gelten "ab Werk", dass heißt, sofern
sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Ware auf Kosten des
Kunden an der beauftragten Niederlassung des AN abzuholen.. Auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden wird die Verpackung, der Transport, die Montage der
Kaufsache und auf Wunsch eine Transportversicherung gegen Gebühr
vom AN durchgeführt. Die Verpackungskosten betragen bis 5 Kg 10,00
Euro netto; für die Anlieferung ohne Montage berechnen wir eine Pauschale
bei 5 - 10 Kg in Höhe von 40,00 Euro Netto und bei 10 - 30 Kg 80,00
Euro Netto. Die Transportversicherung richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes
und beträgt
derzeit einmalig 1% des Gesamtpreises des gekauften oder gemieteten Produktes.
4.3 Bei Konzertveranstaltungen die außerhalb der beauftragten AN
Niederlassung liegen werden folgende Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung
gestellt: 1 Person/Künstler je gefahrenen Kilometer 0,35€, jede
weitere Person (bis 5 Künstler/Musiker) 0,20€, ab 6 Personen/Künstler
0,30€ je Person. (maßgeblich sind hierfür die tatsächlich
gefahrenen Autokilometer für Hin- und Rückfahrt)
Bei Veranstaltungen und Konzerten die außerhalb der beauftragten
AN Niederlassung liegen, nach 22:00Uhr enden oder über mehrere Tage
dauern sind
folgende Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Kunden zu tragen:
60,-€ je Übernachtung und Künstler/Musiker.
4.3 Beim mieten von Bildern erhält der Mieter ein Vorkaufsrecht zu
50% vom Bildpreis bei einer Mietlaufzeit von 48 Monaten.
4.4 Der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich einverstanden,
das die Abbuchung der Mietraten monatlich im voraus über unseren
Finanzierungspartner erfolgt. Bei einer jährlicher Zahlungsweise
wird dem Auftraggeber einen Rabatt in Höhe von 5% gewährt. Sollte,
z.B. aufgrund fehlender Bonität, die Finanzierung über unseren
Finanzierungspartner nicht umsetzbar sein, erfolgt die Zahlung der Mietraten,
unter Berücksichtigung einer jährlichen Zahlungsweise, bei Übergabe
des Gemäldes.
4.5 Es besteht die Möglichkeit die Gemälde gegen eine Aufwandsgebühr
von 15,00 € aus dem Bestand zu wechseln.
4.6 Bei der Versendung, der Lieferung oder Montage, im Falle der Motivwechslung,
wird eine Gebühr von je 15,00 € pro Bild erhoben. Zusätzlich
fallen, beim Versand innerhalb Deutschlands, die Verpackungs- und Versandgebühr
für An- und Abtransport von jeweils 27,50 € pro Stück,
und ins europäische Ausland von jeweils 52,50 € pro
Stück, an.
4.7 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere
aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese
werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
4.8 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum des Vertragsabschlusses
zur Zahlung fällig, sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt.
Für die Einhaltung der Frist ist im Fall von Überweisungen und
Scheckeinreichungen die Gutschrift auf dem Konto maßgeblich.
Der Kunden ist einverstanden, dass die vereinbarte Bildproduktion erst
nach Eingang der Anzahlung beginnt.
4.9 Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
4.10 Der vereinbarte Restkaufpreis ist bei Abholung der Ware bzw. der
Erfüllung der Dienstleistung, z.B. des Konzertablaufs, zur Zahlung
fällig.
Auch wenn die Ware bereits herausgegeben ist, so wird der Kaufpreis spätestens
7 Tage nach Warenübergabe zur Zahlung fällig. Maßgeblich
ist die Gutschrift auf
dem Konto des VP. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Kunden, sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a. zu fordern. Hierbei
ist der Nachweis eines geringen Schadens oder die Geltendmachung eines
höheren nicht ausgeschlossen.
4.11 Kommt der Kunde, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung zwischen
beiden Parteien, mit einer Rate mehr als 7 Tage in Rückstand, so
ist der Gesamtrestkaufpreis sofort fällig.
4.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder vom AN anerkannt sind.
4.12 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit der Abschlagsrechnungen nicht,
so ist der VP neben seinen sonstigen Rechten auch ohne Mahnung zur sofortigen
Einstellung
seiner Arbeiten berechtigt.
4.13 Bei Nichtabholung durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen nach dem
vereinbarten Fertigstellungstermin oder dem Eingang der Fertigstellungsmitteilung
beim
Auftragnehmer, wird die Übergabe der Kaufsache fingiert. Sodann wird
dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt vom Vertragsverhältnis
zurückzutreten.
Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben dann als pauschalisierter Schadensersatz
beim AN. Darüber hinaus steht dem AN frei, weiterhin Erfüllung
des Vertrages oder Schadensersatz zu verlangen.
4.14 Bei Verkauf eines Bildes innerhalb des Mietzeitraumes kann ein Ersatzbild
aus dem Bilderbestand bezogen werden. Anspruch auf Anfertigung eines Duplikates
des verkauften Bildes besteht nicht.
5. Lieferzeit
5.1 Die Einhaltung des von uns angegebenen Fertigstellungszeitpunktes
oder der Dienstleistung setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten
voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die
Fertigstellung oder Organisation und Vorbereitung beeinflussen können,
verlängert sich die Fertigstellungsfrist bzw. ändert sich die
Dienstleistungsfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen
hierüber schriftlich getroffen werden.
5.2 Werden wir (in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten)
durch höhere Gewalt oder durch den Eintritt von unvorhersehbaren,
außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten,
an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so verlängert
sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Fertigstellungsfrist
in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehenden Umstände die
Leistung unmöglich, so werden wir von der Leistungsverpflichtung
frei.
5.3 Der Kunde kann keine Schadensersatzansprüche herleiten, wenn
sich wie in den Fällen des Absatzes 5.2 der Fertigstellungszeitpunkt
ändert, oder wir von der Leistungsverpflichtung frei werden.
5.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug,
so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
5.5 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eineangemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Die Schadensersatzhaftung
ist dann der Höhenach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine
Haftungsbegrenzung ist möglich
und beträgt grundsätzlich maximal den Wert des bestellten, gekauften
odergemieteten Produktes oder der Dienstleistung.
5.6 Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
5.7 Bei vorzeitiger Fertigstellung nebst Fertigstellungsmitteilung ist
deren
und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.
6. Eigentumsvorbehalte
6.1 Der AN behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht
an der Kaufsachebis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag
vor.
6.2 Bei Zahlungsverzug und vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind
wir berechtigt die Sache zurückzunehmen. Der Kunde gestattet bereits
jetzt den Zutritt der Mitarbeiter des AN in die Räumlichkeiten, in
denen sich die Bildproduktionen, Kunstgegenstände oder andere vom
AN gestellte Dienstleistungsgegenstände befinden. In der Zurücknahme
der Bildproduktionen, Kunst-, bzw. Dienstleistungsgegenstände liegt
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten es ausdrücklich
schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt.
7. Mängelgewährleistung
7.1 Die Art der Interpretation von Musik bleibt dem AN bzw. den durch
den AN beauftragten Künstlern/Musikern vorbehalten.
Sollte es Abweichungen in Maltechnik Struktur, und Farbe von Skizzen /
Vorlagen / Ausstellungsstücken / Abbildungen / Material / Planungen
/ Größen geben, bleiben diese dem AN vorbehalten, denn es liegt
in der Natur der Sache, dass Reproduktionen in Fertigungstechnik, Farbe,
Struktur, und Aussehen nicht vollumfänglich identisch mit den o.g.
Skizzen, etc. sein können.
7.2 Durch die Verwendung von Naturprodukten (z.B. Holzrahmen, Leinen,
Naturfarbpigmente, etc.) bei der Erstellung der Reproduktionen / Bildern,
ist es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Materialien nach Übergabe
in ihrer Struktur und Aussehen verändern können.
7.3 Spätestens bei Übergabe sind Vorbehalte wegen äußerlich
erkennbarer Mängel an den Produkten durch den Kunden geltend zu machen.
Mündlich
erhobene Mängelrügen sind spätestens nach 1 Woche in schriftlicher
Form
nachzureichen.
7.4 Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels der Kaufsache, sind
wir
nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt.
In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des §476 a BGB zu
tragen.
7.5 Sind wir nicht bereit oder nicht in der Lage zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung,
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst
entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden.
7.7 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht
auf
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Kunde
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.
2 BGB geltend macht.
7.8 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
haften
wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
7.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche
auf Ersatz
von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend
gemacht werden.
8. Sonstige Schadensersatzansprüche
8.1 Soweit sich aus Vorstehendem nichts anderes ergibt, werden
Schadensersatzansprüche gegen uns ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des
geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; insbesondere sind ausgeschlossen
Ansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß
und
aus unerlaubter Handlung.
8.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht
für Ansprüche
a ) gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz,
b ) wegen anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit,
c ) wegen der Verletzung von Leben oder Gesundheit,
d ) wegen solcher Schäden, hinsichtlich derer uns die zumutbare Möglichkeit
zum
Abschluss einer Haftpflichtversicherung offen steht.
9. Freistellung
9.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die beauftragte Produktionen/Reproduktion
bzw. gespielten Musikwerke urheberrechtlich geschützt sind.
9.2 Eventuell notwendige Urheberrechtsgebühren sind vom Kunden im
Vorfeld der Auftragsvergabe abzuklären und an die entsprechende Verwertungsgesellschaft,
Notenverlag, Künstler etc. zu zahlen. Bereits jetzt stellt der Kunde
den AN von eventuellen, sich aus o.g. Umständen ergebenden Ansprüchen
Dritter, z. B. Ansprüche des Künstlers des Originals,
der Verwertungsgesellschaft, des Notenverlages etc. frei.
10. Mietvereinbarung und Haftpflichtversicherung
10.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Mietzinsrate in Rückstand,
so ist
der AN - neben der Geltendmachung von Verzögerungszinsen in Höhe
von 13% p. a. -
zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Im Falle der
Kündigung
kann der AN vom Kunden unter anderem Schadenersatz in Höhe der noch
ausstehenden
Mietzinsraten - abgezinst in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz
- verlangen.
Der Erlös einer eventuellen Weitervermietung ist zu 50% anzurechnen.
10.1 Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung
des Bildes oder
Dienstleistungsproduktes haftet der Kunde dem AN auch ohne Verschulden,
jedoch nicht bei Verschulden des AN. Der Kunde hat zudem für schuldhafte
Handlungen seiner Erfüllungs-,
Verrichtungsgehilfen (wie z. B. Kunden, Mitbewohner, Angestellte, Freunde
etc.) einzustehen. Vorgenannte Ereignisse sind unverzüglich dem AN
anzuzeigen. Eine
diesbezüglich notwendige Haftpflichtversicherung ist vom Kunden selbst
abzuschließen und kann auf Wunsch auch durch den AN vermittelt werden.
Die
beim AN abgeschlossene Haftpflichtversicherung beträgt derzeit monatlich
1%
des Gesamtwertes des vermieteten Produktes.
10.2 Der Kunde tritt bereits jetzt alle eventuellen Ansprüche gegen
die die
AN versichernde Gesellschaft an den AN ab.
11. Gerichtsstand
11.1 Ort des Gerichtsstandes ist Leipzig, soweit dies gesetzlich zulässig
ist.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung
eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit
der Regelung bekannt gewesen wäre.
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