Allgemeine Geschäftsbedingungen der Artessenz (Stand 01.05.05)

1.Allgemeines
1.1 Als maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (als Auftragnehmer – nachfolgend "AN" genannt) übernommenen Aufträge gelten die nachstehenden
Geschäftsbedingungen; sie werden vom jetzigen Zeitpunkt für alle weiteren Geschäftsbeziehungen vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden oder
entgegenstehenden Bedingungen unseres Kunden. Die Vereinbarung gilt auch in dem Fall, wenn wir in Kenntnis von evtl. abweichenden Bestimmungen unsere Leistungen erbringen.
1.2 Alle Vereinbarungen der Parteien sind in diesem Vertrag enthalten. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, einschließlich die für die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 1.3 Alle unsere Angebote bleiben frei und sind unverbindlich. Vom Auftraggeber unterzeichnete Aufträge/Verträge sind bindende Angebote, welche innerhalb von 1 Monat von uns angenommen werden können.
2. Entwürfe, Angebote, Mitschnitte und andere Unterlagen
2.1 Bei den vom AN erstellten Entwürfen, Kostenvoranschlägen, deren rechnerischen Grundlagen sowie Zeichnungen, Abbildungen und insbesondere Video- und Audioaufzeichnungen bleiben deren Eigentums- und Urheberrechte dem AN vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des AN nicht vervielfältigt, nicht an dritte Personen weitergegeben oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der kalkulierten Auftragssumme. Hierbei ist der Nachweis eines geringen Schadens oder die Geltendmachung eines höheren nicht ausgeschlossen.
3. Abtretungsverbot
3.1 Ohne schriftliche Zustimmung des AN sind die Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag nicht zulässig.
4. Zahlungsbedingungen und Preise
4.1 An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, ist der AN nur für einen
Zeitraum von einem Monat nach Vertragsabschluß gebunden.
4.2 Unsere Preise gelten "ab Werk", dass heißt, sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Ware auf Kosten des Kunden an der beauftragten Niederlassung des AN abzuholen.. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird die Verpackung, der Transport, die Montage der Kaufsache und auf Wunsch eine Transportversicherung gegen Gebühr vom AN durchgeführt. Die Verpackungskosten betragen bis 5 Kg 10,00 Euro netto; für die Anlieferung ohne Montage berechnen wir eine Pauschale bei 5 - 10 Kg in Höhe von 40,00 Euro Netto und bei 10 - 30 Kg 80,00 Euro Netto. Die Transportversicherung richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes und beträgt
derzeit einmalig 1% des Gesamtpreises des gekauften oder gemieteten Produktes.
4.3 Bei Konzertveranstaltungen die außerhalb der beauftragten AN Niederlassung liegen werden folgende Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt: 1 Person/Künstler je gefahrenen Kilometer 0,35€, jede weitere Person (bis 5 Künstler/Musiker) 0,20€, ab 6 Personen/Künstler 0,30€ je Person. (maßgeblich sind hierfür die tatsächlich gefahrenen Autokilometer für Hin- und Rückfahrt)
Bei Veranstaltungen und Konzerten die außerhalb der beauftragten AN Niederlassung liegen, nach 22:00Uhr enden oder über mehrere Tage dauern sind
folgende Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Kunden zu tragen: 60,-€ je Übernachtung und Künstler/Musiker.
4.3 Beim mieten von Bildern erhält der Mieter ein Vorkaufsrecht zu 50% vom Bildpreis bei einer Mietlaufzeit von 48 Monaten.
4.4 Der Auftraggeber erklärt sich grundsätzlich einverstanden, das die Abbuchung der Mietraten monatlich im voraus über unseren Finanzierungspartner erfolgt. Bei einer jährlicher Zahlungsweise wird dem Auftraggeber einen Rabatt in Höhe von 5% gewährt. Sollte, z.B. aufgrund fehlender Bonität, die Finanzierung über unseren Finanzierungspartner nicht umsetzbar sein, erfolgt die Zahlung der Mietraten, unter Berücksichtigung einer jährlichen Zahlungsweise, bei Übergabe des Gemäldes.
4.5 Es besteht die Möglichkeit die Gemälde gegen eine Aufwandsgebühr von 15,00 € aus dem Bestand zu wechseln.
4.6 Bei der Versendung, der Lieferung oder Montage, im Falle der Motivwechslung, wird eine Gebühr von je 15,00 € pro Bild erhoben. Zusätzlich fallen, beim Versand innerhalb Deutschlands, die Verpackungs- und Versandgebühr für An- und Abtransport von jeweils 27,50 € pro Stück, und ins europäische Ausland von jeweils 52,50 € pro
Stück, an.
4.7 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
4.8 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum des Vertragsabschlusses zur Zahlung fällig, sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt.
Für die Einhaltung der Frist ist im Fall von Überweisungen und Scheckeinreichungen die Gutschrift auf dem Konto maßgeblich.
Der Kunden ist einverstanden, dass die vereinbarte Bildproduktion erst nach Eingang der Anzahlung beginnt.
4.9 Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
4.10 Der vereinbarte Restkaufpreis ist bei Abholung der Ware bzw. der Erfüllung der Dienstleistung, z.B. des Konzertablaufs, zur Zahlung fällig.
Auch wenn die Ware bereits herausgegeben ist, so wird der Kaufpreis spätestens 7 Tage nach Warenübergabe zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist die Gutschrift auf
dem Konto des VP. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Kunden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13 % p.a. zu fordern. Hierbei ist der Nachweis eines geringen Schadens oder die Geltendmachung eines höheren nicht ausgeschlossen.
4.11 Kommt der Kunde, im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung zwischen beiden Parteien, mit einer Rate mehr als 7 Tage in Rückstand, so ist der Gesamtrestkaufpreis sofort fällig.
4.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN anerkannt sind.
4.12 Zahlt der Kunde bei Fälligkeit der Abschlagsrechnungen nicht, so ist der VP neben seinen sonstigen Rechten auch ohne Mahnung zur sofortigen Einstellung
seiner Arbeiten berechtigt.
4.13 Bei Nichtabholung durch den Kunden innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Fertigstellungstermin oder dem Eingang der Fertigstellungsmitteilung beim
Auftragnehmer, wird die Übergabe der Kaufsache fingiert. Sodann wird dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt vom Vertragsverhältnis zurückzutreten.
Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben dann als pauschalisierter Schadensersatz beim AN. Darüber hinaus steht dem AN frei, weiterhin Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz zu verlangen.
4.14 Bei Verkauf eines Bildes innerhalb des Mietzeitraumes kann ein Ersatzbild aus dem Bilderbestand bezogen werden. Anspruch auf Anfertigung eines Duplikates
des verkauften Bildes besteht nicht.
5. Lieferzeit
5.1 Die Einhaltung des von uns angegebenen Fertigstellungszeitpunktes oder der Dienstleistung setzt die Abklärung aller Ausführungseinzelheiten voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Fertigstellung oder Organisation und Vorbereitung beeinflussen können, verlängert sich die Fertigstellungsfrist bzw. ändert sich die Dienstleistungsfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber schriftlich getroffen werden.
5.2 Werden wir (in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten) durch höhere Gewalt oder durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so verlängert sich, wenn die Leistung nicht unmöglich wird, die Fertigstellungsfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die vorstehenden Umstände die Leistung unmöglich, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei.
5.3 Der Kunde kann keine Schadensersatzansprüche herleiten, wenn sich wie in den Fällen des Absatzes 5.2 der Fertigstellungszeitpunkt ändert, oder wir von der Leistungsverpflichtung frei werden.
5.4 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.5 Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eineangemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Die Schadensersatzhaftung ist dann der Höhenach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung ist möglich
und beträgt grundsätzlich maximal den Wert des bestellten, gekauften odergemieteten Produktes oder der Dienstleistung.
5.6 Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
5.7 Bei vorzeitiger Fertigstellung nebst Fertigstellungsmitteilung ist deren
und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.

6. Eigentumsvorbehalte
6.1 Der AN behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an der Kaufsachebis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
6.2 Bei Zahlungsverzug und vertragswidrigem Verhalten des Kunden, sind wir berechtigt die Sache zurückzunehmen. Der Kunde gestattet bereits jetzt den Zutritt der Mitarbeiter des AN in die Räumlichkeiten, in denen sich die Bildproduktionen, Kunstgegenstände oder andere vom AN gestellte Dienstleistungsgegenstände befinden. In der Zurücknahme der Bildproduktionen, Kunst-, bzw. Dienstleistungsgegenstände liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten es ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt.

7. Mängelgewährleistung
7.1 Die Art der Interpretation von Musik bleibt dem AN bzw. den durch den AN beauftragten Künstlern/Musikern vorbehalten.
Sollte es Abweichungen in Maltechnik Struktur, und Farbe von Skizzen / Vorlagen / Ausstellungsstücken / Abbildungen / Material / Planungen / Größen geben, bleiben diese dem AN vorbehalten, denn es liegt in der Natur der Sache, dass Reproduktionen in Fertigungstechnik, Farbe, Struktur, und Aussehen nicht vollumfänglich identisch mit den o.g. Skizzen, etc. sein können.
7.2 Durch die Verwendung von Naturprodukten (z.B. Holzrahmen, Leinen, Naturfarbpigmente, etc.) bei der Erstellung der Reproduktionen / Bildern, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich diese Materialien nach Übergabe in ihrer Struktur und Aussehen verändern können.
7.3 Spätestens bei Übergabe sind Vorbehalte wegen äußerlich erkennbarer Mängel an den Produkten durch den Kunden geltend zu machen. Mündlich
erhobene Mängelrügen sind spätestens nach 1 Woche in schriftlicher Form
nachzureichen.
7.4 Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels der Kaufsache, sind wir
nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
In diesem Fall sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des §476 a BGB zu tragen.
7.5 Sind wir nicht bereit oder nicht in der Lage zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden.
7.7 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
7.8 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften
wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
7.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz
von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden.
8. Sonstige Schadensersatzansprüche
8.1 Soweit sich aus Vorstehendem nichts anderes ergibt, werden
Schadensersatzansprüche gegen uns ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen; insbesondere sind ausgeschlossen Ansprüche
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung.
8.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche
a ) gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz,
b ) wegen anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit,
c ) wegen der Verletzung von Leben oder Gesundheit,
d ) wegen solcher Schäden, hinsichtlich derer uns die zumutbare Möglichkeit zum
Abschluss einer Haftpflichtversicherung offen steht.
9. Freistellung
9.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die beauftragte Produktionen/Reproduktion bzw. gespielten Musikwerke urheberrechtlich geschützt sind.
9.2 Eventuell notwendige Urheberrechtsgebühren sind vom Kunden im Vorfeld der Auftragsvergabe abzuklären und an die entsprechende Verwertungsgesellschaft, Notenverlag, Künstler etc. zu zahlen. Bereits jetzt stellt der Kunde den AN von eventuellen, sich aus o.g. Umständen ergebenden Ansprüchen Dritter, z. B. Ansprüche des Künstlers des Originals,
der Verwertungsgesellschaft, des Notenverlages etc. frei.
10. Mietvereinbarung und Haftpflichtversicherung
10.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Mietzinsrate in Rückstand, so ist
der AN - neben der Geltendmachung von Verzögerungszinsen in Höhe von 13% p. a. -
zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Im Falle der Kündigung
kann der AN vom Kunden unter anderem Schadenersatz in Höhe der noch ausstehenden
Mietzinsraten - abgezinst in Höhe von 3% über dem Basiszinssatz - verlangen.
Der Erlös einer eventuellen Weitervermietung ist zu 50% anzurechnen.
10.1 Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Bildes oder
Dienstleistungsproduktes haftet der Kunde dem AN auch ohne Verschulden, jedoch nicht bei Verschulden des AN. Der Kunde hat zudem für schuldhafte Handlungen seiner Erfüllungs-,
Verrichtungsgehilfen (wie z. B. Kunden, Mitbewohner, Angestellte, Freunde
etc.) einzustehen. Vorgenannte Ereignisse sind unverzüglich dem AN anzuzeigen. Eine
diesbezüglich notwendige Haftpflichtversicherung ist vom Kunden selbst
abzuschließen und kann auf Wunsch auch durch den AN vermittelt werden. Die
beim AN abgeschlossene Haftpflichtversicherung beträgt derzeit monatlich 1%
des Gesamtwertes des vermieteten Produktes.
10.2 Der Kunde tritt bereits jetzt alle eventuellen Ansprüche gegen die die
AN versichernde Gesellschaft an den AN ab.
11. Gerichtsstand
11.1 Ort des Gerichtsstandes ist Leipzig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.